Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten ist kein Gutachten, welches von einer Privatperson gefordert werden kann, sondern wird von der Seite eines Gerichtes einberufen. Diese Art von Gutachten kommt also innerhalb eines Rechtsstreites zum Einsatz, wenn ein bestimmter Sachverhalt bewertet werden muss. Damit solch ein Gutachten zum Einsatz kommt, muss eine der beiden Parteien ein Antrag für dieses Gutachten stellen. Danach wird von dem Gericht geprüft, ob ein Gerichtsgutachten notwendig ist.

Dieses Gutachten dient dazu Mängel festzustellen und durch einen Sachverständigen mit einem Gutachten zu bestätigen. Es handelt sich hierbei um ein selbständiges Beweisverfahren, weshalb es nicht unbedingt notwendig ist einen Anwalt hinzuzuziehen. Es ist aber je nach schwere des Sachverhaltes zu empfehlen.Bei einem Gerichtsgutachten wählt das Gericht aus wer der zuständige Sachverständige ist. Jedoch hat der Antragsteller des Gutachtens die Möglichkeit einen Sachverständigen vorzuschlagen.

Wenn bei einem Gerichtsverfahren ein Sachverständiger hinzugezogen wird und er beauftragt wird ein Gerichtsgutachten zu tätigen hängt das Urteil meistens auch von diesem Gerichtsgutachten ab. 

Es ist oft ein großer Vorteil wenn eine Partei einen Sachverständigen vorschlägt und das Gericht diesen Sachverständigen beauftragt.


Die Aufgabe des Sachverständigen bei solch einem Gerichtsgutachten liegt darin den Sachverhalt zu erläutern, Mängel festzustellen, Ursachen zu finden und diese Sachgemäß zu beurteilen. Bei der Urteilsfindung ist eine gute und schlüssige Argumentation des Sachverständigen für den Richter sehr wichtig. Zudem muss das Gutachten sachlich korrekt und nach den neuesten Erkenntnissen verfasst worden sein.