Gutachten
Gutachten zur Beurteilung des baulichen Zustands und der fachgerechten Ausführung von Flachdächern.
Die Begutachtung erfolgt für private Auftraggeber, Versicherungen und Gerichte.
01.
Privatgutachten
Ein Privatgutachten dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Flachdaches außerhalb gerichtlicher Verfahren. Es wird häufig von privaten Bauherren, Eigentümern oder Auftraggebern beauftragt, um den baulichen Zustand, vorhandene Mängel, Schäden oder Ausführungsfehler an Flachdachabdichtungen sachlich zu beurteilen. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte zu schaffen, beispielsweise für Sanierungsmaßnahmen, Gespräche mit ausführenden Unternehmen oder zur eigenen rechtlichen Einschätzung.
Im Rahmen eines Privatgutachtens erfolgt eine systematische Bestandsaufnahme des Flachdaches. Dabei werden Konstruktion, Abdichtungssystem, Anschlüsse und Durchdringungen untersucht und im Hinblick auf die anerkannten Regeln der Technik, einschlägige Normen sowie geltende Fachregeln bewertet. Festgestellte Abweichungen, Schäden oder Schwachstellen werden nachvollziehbar dokumentiert und technisch eingeordnet.
Auf Grundlage der Untersuchung werden die Ursachen von Mängeln oder Schadensbildern analysiert. Darüber hinaus können Sanierungsempfehlungen erarbeitet werden, die sowohl technisch sinnvoll als auch wirtschaftlich angemessen sind. Ein Privatgutachten bietet somit eine objektive und praxisnahe Bewertung des Flachdaches und unterstützt Eigentümer bei der fachgerechten Planung weiterer Maßnahmen.
03.
Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten wird im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen erstellt und dient der objektiven und unabhängigen Beurteilung technischer Sachverhalte durch einen Sachverständigen. Es kommt insbesondere bei Streitigkeiten über Mängel, Schäden oder die fachgerechte Ausführung von Flachdachabdichtungen zum Einsatz.
Die Erstellung eines Gerichtsgutachtens erfolgt auf Grundlage eines gerichtlichen Beweisbeschlusses. Der Sachverständige untersucht das Flachdach gezielt in Bezug auf die vom Gericht formulierten Fragestellungen. Dabei werden Ausführung, Materialien, Details sowie der bauliche Zustand fachlich geprüft und mit den anerkannten Regeln der Technik, Normen und Fachregeln verglichen.
Das Gerichtsgutachten zeichnet sich durch eine sachliche, nachvollziehbare und strukturierte Darstellung der Untersuchungsergebnisse aus. Festgestellte Mängel oder Abweichungen werden klar benannt, technisch begründet und in ihrer Bedeutung eingeordnet. Ebenso werden mögliche Schadensursachen erläutert und, sofern erforderlich, Sanierungsmaßnahmen beschrieben. Ziel ist es, dem Gericht eine technisch fundierte Entscheidungsgrundlage zur Klärung des Sachverhalts zu liefern.

