Privatgutachten
Ein Privatgutachten ist ein Gutachten, welches von einer Privatperson in Auftrag gegeben wurde. Solch ein Gutachten wird oft dann benötigt, wenn es zu einem Streit zwischen zwei Privatperson kommt. Hier kann zu jeder Zeit von beiden Parteien ein Sachverständiger einberufen werden.
Das heißt beide Parteien können einen Sachverständigen beauftragen, der für sie ein Privatgutachten zu erstellt. Solch ein Gutachten ist dann parteiisch, da es nur von einer Partei beauftragt wurde.
Durch ein Privatgutachten kann es zu einer außergerichtlichen Einigung zweier Privatpersonen kommen. Muss ein Streitfall doch durch das Gericht entschieden werden, ist solch ein Privatgutachten aber nicht wertlos. Das Gericht wird zwar trotzdem einen eigenen Sachverständigen heranziehen aber beide Parteien haben das Recht einen Gutachter vorzuschlagen.
Zudem kann ein Privatgutachten vor Gericht als weiteres Beweismittel herangezogen werden.
Ein beliebter Streitfall tritt dann auf, wenn es um eine Form von Dienstleistung geht. Eine Privatperson zahlt einen gewissen Betrag und beauftragt das Unternehmen für eine Dienstleistung. Das Unternehmen muss nun diesen Auftrag sachgemäß ausführen. Kommt es nun zu einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung, kann die Privatperson ein Gutachten einberufen, um den Sachverhalt genau abzuklären. In solchen Fällen kommt es in der Regel zu zwei unterschiedlichen Meinungen im Bezug auf die ordentliche Ausführung des Auftrages.
Kann es dann zu keiner Einigung kommen, ist die Erstellung eines Gutachtens eine passende Lösung, um den Sachverhalt zu klären und eine Einigung zu erzielen. Hier geht es oft um Fehler oder Mängel, die festgestellt werden müssen. Das Gutachten sorgt im besten Fall für die Privatperson dafür, dass eine Schadensregulierung von dem Streitgegner vorgenommen wird.