Versicherungsgutachten

Ein Versicherungsgutachten wird benötigt, damit ein entstandener Schaden von der Versicherung erstattet wird. Des Weiteren kann solch ein Gutachten von der Versicherung herangezogen werden, um unberechtigte Forderungen von dem Versicherungsnehmer abzuwehren.

Es ist dabei unerheblich, ob der Sachverständige vom Geschädigten oder der Versicherung mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurde.

Als Beispiel könnte hier ein Sturm- oder Hagelschaden dienen, aber generell auch Wasserschäden wodurch das Haus einer Privatperson in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Um nun den Schaden zu ermitteln ist ein Sachverständiger nötig, welcher eine Bauschadenbewertung vollziehen kann.

Bei einem Versicherungsgutachten steht nicht nur die Ursache des Schadens im Mittelpunkt, sondern auch die Höhe des Schadens, welcher entstanden ist.

Der Sachverständige ermittelt also in erster Linie für die Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommen soll. Damit dieses Gutachten rechtskräftig ist, muss hier ein unabhängiges und unparteiisches Gutachten erstellt werden.